Abwicklung von Versicherungsschäden (Orga)

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Beschlussvorschlag:

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die Verwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegt die Instandhaltung seines Sondereigentums (also alle Maßnahmen innerhalb der Wohnung), insbesondere die Abwicklung von Schäden einschließlich Folgeschäden, die durch die Gebäudeversicherung versichert und/oder durch Dritte verursacht sind.

Versicherungsschäden:

Zuständige Gebäudeversicherung:

Versicherungs-Nr.:

Wird die Verwaltung bei der Suche, Koordination und Abwicklung von Schäden im Sondereigentum tätig, ist sie bevollmächtigt, insbesondere Versicherungsschäden vorübergehend über das Konto der Gemeinschaft abzuwickeln und Erstattungsansprüche gegenüber der Versicherung im Namen der Miteigentümer geltend zu machen. Von der Versicherung nicht erstattete Aufwendungen für Schäden im Sondereigentum sind dem zahlungspflichtigen Miteigentümer in der nächsten Jahresabrechnung zu belasten. Der Verwaltung sind diese Mehrleistungen mit 8 % der Schadenssumme aus dem Konto der Gemeinschaft zu erstatten.