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Nürnberg (D-AH) – Will ein Vermieter partout nicht die Abrechnung der Betriebskosten rausrücken, obwohl er vom Gericht dazu aufgefordert wurde, kann er jetzt auch per Zwangshaft dazu gezwungen werden, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZB 94/05) entschieden. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwalthotline.de) berichtet, musste sich in einem solchen Fall der betroffene Mieter die fehlenden Unterlagen bisher in der Regel auf gerichtlichen Antrag von einem Gutachter erstellen lassen. Der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge kann der Vermieter seinen Anspruch jetzt direkt per Zwangsgeld oder gar Zwangshaft durchsetzen lassen.
"Der Bundesgerichtshof war der Meinung, bei der Verurteilung des Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, gehe es nicht nur um dessen Verpflichtung, das reine Rechenwerk zu erstellen", erklärt Rechtsanwältin Marion Prondzinsky-Kohlmetz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) die drastische Entscheidung. Bei dieser Abrechnung habe der Vermieter vielmehr aufgrund seiner besonderen Kenntnisse verbindlich zu erklären, welche Kosten im Einzelnen angefallen seien. Eine solche Rechnungslegung sei aber nur ihm und nicht etwa einem fremden Gutachter möglich. Deshalb müsse er persönlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dazu gezwungen werden.
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