Sorgenkind „Aufzug“

von Reinhard Muth, LiftConsulting GmbH, Wiesbaden

Fast alle Betreiber von Aufzügen werden sich immer wieder mit denselben Fragen hinsichtlich der Aufzugsanlage befassen müssen:

•      Wie lassen sich Kosten senken?

•      Ist die Anlage konform mit der Betriebssicherheitsverordnung?

•      Welche Aufzugsfirma ist für mich die richtige?

•      Sind meine Wartungskosten zu hoch?

Zu den genannten Fragen möchten wir versuchen, Ihnen Antworten und Anregungen zu liefern.

Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt dafür, etwaige Risiken beim Betreiber einer technischen Anlage möglichst gering zu halten. Einen eigenen Abschnitt der BetrSichV bilden dabei die Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen, worunter in der Regel alle Personenaufzüge fallen.

Stichtag 01.01.2003 – wann wurde Ihr Aufzug in Betrieb genommen?

Für Aufzüge, die überwachungsbedürftige Anlagen sind, und die nach dem 01.10.2003 in Betrieb genommen wurden, gelten bereits die Anforderungen der BetrSichV.

Dies bedeutet: Falls noch nicht geschehen, muss umgehend eine Gefährdungsbeurteilung / Sicherheitstechnische Bewertung vorgenommen werden. Außerdem sind die zukünftigen Prüffristen zu ermitteln und an entsprechender Stelle zu melden.

Für Aufzüge, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2007. Spätestens bis dahin ist ebenfalls eine Sicherheitstechnische Bewertung / Gefährdungsbeurteilung (inklusive Festlegung und Meldung der künftigen Prüffristen) vorzunehmen,

Im Folgenden eine Auswahl von Problemstellen, die erfahrungsgemäß bei der Beurteilung von Aufzügen besonders häufig bemängelt werden:

       schlechte oder unzureichende Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeit

       unzureichende Schachtabtrennung

       unzureichende Schutzräume

       sicherer Zugang zur Schachtgrube

       mangelhafte Bremseinrichtungen

       unzureichende Schachtbeleuchtung

       Alarmeinrichtung (Schachtgrube / Kabinendach)

       Umwehrung auf dem Kabinendach

       abschließbarer Hauptschalter

       unzulängliche Maßnahmen gegen unkontrollierte Abwärtsbewegungen

       Länge der Schürze an der Kabine

       unzulängliche Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen an Treibscheiben, Seilrollen u. ä.

       unzulängliche Auslegung des Triebwerks

       Notrufeinrichtung nach neuesten Vorschriften

       Kontrolle der Beladung

Die Prüfliste besteht aus insgesamt 74 Gefahrenpunkten. Die bemängelten Punkte werden in die Kategorien hoch, mittel und niedrig eingeteilt. Je

Wartungskosten

Ein weiterer „Geldschlucker“ sind auch die Kosten, die dem Betreiber durch Wartung und Reparatur entstehen. Besonders beliebt sind bei den Aufzugsfirmen die so genannten Vollwartungsverträge. Sie werden üblicherweise bei Inbetriebnahme von Neuanlagen bzw. bereits schon bei Auftragsvergabe an den Aufzugbauer durch den Bauherrn oder den Generalunternehmer abgeschlossen.

In der Regel beträgt die Laufzeit dieser Verträge 5 bis 10 Jahre. Der Generalunternehmer verfolgt damit meist das Ziel, während seiner Gewährleistungszeit keine ungeplanten Kosten entstehen zu lassen. Bedeutet, dass schlussendlich die Mieter mit ihren Nebenkosten die eigentliche Gewährleistung zahlen und damit die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der Aufzugsanlage des Aufzugbauers bzw. des Generalunternehmers übernehmen.

Aufgrund der Tatsache, dass diese Verträge eine relativ lange Laufzeit haben, werden diese aus Unkenntnis weitergeführt. Sofern keine Preisgleitklausel oder sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die Kosten dieser Verträge jährlich von den Aufzugfirmen erhöht. Üblicherweise bewegen sich diese Preissteigerungen im Bereich von 1,8 % bis 4,5 %, dies bezogen auf einen Lohnanteil von meist 80 %.

Als erstes ist zu klären, welche Leistungen in einem Vollunterhaltsvertrag abgedeckt sind.

Diese sollten z. B. sein:

       kostenfreie Beseitigung von Betriebsstörungen (nicht Vandalismus oder unsachgemäße Behandlung)

       Einschluss von Überzeitzuschlägen bei Reparaturen oder Störungsbeseitigung, die nicht in die übliche Arbeitszeit fallen

       Kostenfreie Lieferung und Einbau von sämtlichen  Ersatz- und Verschleißteilen

       Übernahme der TÜV-Gebühren

Nicht jeder Vollunterhaltungsvertrag schließt die Leistungen eines „üblichen“ Vollunterhaltungsvertrages ein. Deshalb sollte man darauf achten, ob Baugruppen oder Komponenten im Vertrag ausgeschlossen werden, oder ob es möglicherweise eine Kostengrenze für Ersatzteile gibt.

Der Vollunterhaltungsvertrag gewährleistet auch nur, dass der technische Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung der Aufzugsanlage garantiert wird. Die Annahme, dass die Aufzugsfirma bei Ausfall einer Steuerungseinheit eine neue Steuerung bzw. ein neues Getriebe einbauen würde, ist grundsätzlich falsch.

Auch die Vertragsverlängerung sollte nicht außer Acht gelassen werden. Des Öfteren stößt man auf unübliche Vertragsverlängerungsfristen von 5 Jahren.

Die Kosten für die Notrufeinrichtungen für Miet- und Bereitschaftsgebühren gehören übrigens grundsätzlich nicht zu den Leistungen eines Vollunterhaltungsvertrages.

Basierend auf diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Für wen sind diese Vollunterhaltungsverträge sinnvoll?

Zur besseren Beurteilung der verschiedenen Verträge haben wir die Kosten einer Systemwartung (inkl. evtl. anfallender Reparaturen) und die Kosten für einen Vollunterhaltungsvertrag gegenübergestellt. Der Vergleich ist jeweils bezogen auf eine Anlage mit 8 Haltestellen / 630kg / 3-monatliche Wartung. Die Preissteigerung beträgt 2 % /Jahr. Als Zeitraum wurde die übliche Betriebsdauer einer Aufzugsanlage von 25 Jahren angenommen.

 

Diese Kalkulation setzt voraus, dass die Aufzugsanlage qualitativ hochwertig ist, und die Montagequalität hohen Ansprüchen entspricht.

 

 

System-wartung

Voll-

unterhaltung

 

Ausgangspreis

 

1.120 EUR

 

3.360 EUR

Preisentwicklung nach 10 Jahren

1.365 EUR

4.015 EUR

Preisentwicklung nach 25 Jahren

1.800 EUR

5.404 EUR

 

Wartungskosten nach 25 Jahren

 

35.873 EUR

 

107.621 EUR

Aufwendungen

für Reparaturen

15.000 EUR

keine

Störungsbeseiti-

gung (2/Jahr)

9.660 EUR

keine

Zuschläge für

Überzeiten

1.010 EUR

keine

TÜV-Prüfungen

7.000 EUR

keine

Gesamtpreis nach 25 Jahren

68.543 EUR

107.621 EUR

 

 

 

Gleiches gilt für die qualifizierte Wartungsleistung. Sofern diese sorgfältig nach geplanten Vorgängen durchgeführt werden, sollte sich die Störungsquote bei max. 2 Störungen pro Jahr bewegen.

Dieser Vergleich beweist, dass die qualifizierte Systemwartung eine wirtschaftliche Alternative zur Vollunterhaltung sein kann. Voraussetzung ist natürlich, dass die Wartungsqualitäten eingehalten werden.

Eine solch qualifizierte Wartung, die den Erhalt der Anlage inkl.  einer hohen Verfügbarkeit garantieren soll, muss aber auch einen entsprechenden Preis haben.

Wem nutzt es, wenn der Wartungspreis immer weiter und weiter gedrückt wird? Eine Reduzierung des Wartungspreises hat immer eine Verminderung der Wartungszeit zur Folge, Kein Unternehmen hat etwas zu verschenken. Schlussendlich leidet darunter die Wartungsqualität. Die Störungen häufen sich, und die Anlage muss daher frühzeitig modernisiert werden.

Das Ziel sollte sein: Ein für beide Seiten wirtschaftlicher Wartungsvertrag mit definitiven Pflichtvorgaben, verbunden mit einer kontrollierten Preisgestaltung.

Aufzugswärter / Notruf

Vorab ist anzumerken, dass es den Begriff des Aufzugwärters gar nicht mehr gibt, da die Aufzugs-Verordnung durch die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt wurde. Jedoch sind immer wieder Aufzugs-Anlagen anzutreffen, die über keinen überörtlichen Notruf verfügen und den Aufzugswärter weiterhin einsetzen.

Was passiert im Notfall? Die eingeschlossene Person drückt den Alarm, im Treppenhaus läutet eine Glocke. Die eingeschlossene Person weiß in diesem Moment nicht, ob auf den Alarm reagiert wird.

Die Personenbefreiung soll hier durch den so genannten Aufzugswärter (meist Hausmeister) gewährleistet werden, doch zufällig ist der gar nicht vor Ort. Wenn es zu lange dauert, bis eine Reaktion erfolgt, kann die Person in Panik geraten, was fatale Folgen haben könnte.

Die Betriebssicherheitsverordnung sagt folgendes aus: Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss sicherstellen, dass zu jeder Zeit (365 Tage, 24 h) auf Notrufe in angemessener Zeit (max. 30 Min) reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden. Dies bedeutet für den Betreiber, dass die Anlage bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen (auch kurzen) Abwesenheitszeiten des „Aufzugwärters“ auszuschalten ist!

Nur wenn eine befähigte Person 24 Std. am Tag ununterbrochen erreichbar ist (z. B. Hotel, Krankenhaus), kann bei einer Aufzugsanlage auf den über-örtlichen Notruf verzichtet werden!

Wegen dieser Umstände werden alle Neuanlagen seit 2002 mit einem überörtlichen Notrufsystem ausgestattet, bestehende Anlagen sollten bis zum 31.12.2007 nachgerüstet werden.

Hier wird durch den Alarmknopf unverzüglich eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle hergestellt. Die eingeschlossene Person weiß sofort, dass ihr geholfen wird, und es besteht zusätzlich die Möglichkeit, beruhigend auf die eingeschlossene Person einzuwirken, um Panik zu verhindern. Durch den vor Ort montierten Schlüsselbehälter ist der ungehinderte Zugang zum Gebäude sichergestellt. Somit ist auch gewährleistet, dass eine eventuell erforderliche Personenbefreiung in einer angemessenen Zeit fachgerecht durchgeführt wird.

Die anfallenden Kosten für diesen überörtlichen Notruf setzen sich aus den Gebühren für Telefonat-Schluss sowie Bereitschaft zusammen und belaufen sich inkl. Telefonanschluss auf ca. 65 EUR/Monat. Vergleichsweise gering gemessen an den Kosten, die dem Betreiber im „worst case“ entstehen könnten.

Hinzu kommen noch die Kosten für die Gerätemiete bzw. der einmalige Anschaffungspreis (es empfiehlt sich hier immer den Kauf!).

Wenn sich der Betreiber nicht dazu entschließen kann, einen überörtlichen Notruf zu installieren, sollte er einen Maßnahmenplan erstellen und sich durch eine Prüfungsstelle (z.B. TÜV, DEKRA) bestätigen lassen, dass die geplanten Maßnahmen ausreichend sind. Diese Bestätigung wird er zu 99,9% nicht erhalten.

Dem Betreiber muss bewusst sein, dass er für alle durch eine Notsituation entstandenen Schäden in der Verantwortung steht!

Aufzugsfirmen

Viele Betreiber stellen sich auch die Frage: Welche Aufzugsfirma ist die richtige für mich?

Diese Frage ist so nicht richtig. Vielmehr sollte sich der Betreiber fragen: Welche Firma setzt welche Komponenten ein?

Bei der Planung oder Modernisierung von Aufzügen (ohne spezifische Vorgaben) verwenden besonders die großen Aufzugshersteller vorzugsweise ihre eigenen, firmeninternen Produkte. Dies speziell im Bereich der Antriebsregelung bzw. Steuerung. Damit wird für den Betreiber die Möglichkeit eines Firmenwechsels wesentlich erschwert. Weiterhin hat dies den Nachteil, dass er meist für die Lebensdauer der Anlage an den Erbauer gebunden ist.

Ein Wechsel der Wartungsfirma zwecks möglicher Kostenreduzierung oder aus anderen Gründen ist somit fast unmöglich. Ebenso sind Reparaturen einzig und allein durch den Errichter der Anlage durchführbar. Gerade diese Abhängigkeit sollte aber vermieden werden.

Der Betreiber sollte deswegen unbedingt darauf achten, dass herstellerneutrale Produkte eingesetzt werden. Zwar bieten viele Firmen günstige Komplettlösungen an, die geringen Anschaffungskosten werden jedoch meistens durch die Folgekosten mehr als nur kompensiert.

Ziel ist, eine qualitativ hochwertige, herstellerneutrale Anlage mit geringem Störungspotential zu erhalten.

Die Lösung ist eine auf den Betreiber und seine Bedürfnisse abgestimmte, firmenneutrale Komponentenzusammenstellung mit einer nutzungsabhängigen Festlegung der Qualitäten.

Der „Aufzugsdoktor“

Die LiftConsulting Gesellschaft für Aufzugs- und Fördertechnik mbH ist ein dynamisches, zukunfts-orientiertes Unternehmen – mit langer Tradition auf dem Gebiet der vertikalen Personenbeförderung.

Als unabhängiges Beratungs- und Planungsbüro für Aufzüge und Förderanlagen sind wir stets bemüht, die Kosten für den Betreiber möglichst transparent zu gestalten.

Immer komplexer werdende Aufgaben im Bereich der vertikalen Personenbeförderung bedeuten für uns eine ständige Herausforderung, die wir gerne für Sie annehmen.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und Problemen rund um den Aufzug sowie die damit verbundene Technik und Kosten:

•      Wir überprüfen Ihre Anlagen und bewerten die Qualitäten der Leistung und der eingesetzten Produkte.

•      Wir prüfen ihre Verträge und Rechnungen und streben eine Kostenreduzierung durch Preisverhandlungen an.

•      Wir sagen Ihnen, ob eine  geplante Modernisierung wirtschaftlich ist und zeigen Ihnen ggf. andere Lösungswege auf.

•      Wir planen Neuanlagen und Modernisierungen mit konkreten Vorgaben – herstellerneutral, qualitativ hochwertig und dennoch kostengünstig für den Betreiber. Dabei garantieren wir durch unsere Betreuung und Überwachung der Baumaßnahme eine fachgerechte Ausführung der geforderten Leistungen.

•      Wir sorgen dafür, dass keine Abhängigkeit vom Erbauer der Anlage hinsichtlich Wartung bzw. Reparaturen entsteht.

Scherzhaft nennen uns manche Kunden aufgrund unserer Tätigkeit „den Aufzugsdoktor“. Eine Bezeichnung, die uns schmeichelt. Deshalb sind wir gerne bereit, nach einer gründlichen Diagnose das passende Rezept für Ihre Aufzugsanlage auszustellen.

Für Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Artikel stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Krautgartenstraße 30, 65205 Wiesbaden

Tel.:   0611 / 950 72 72

Fax:   0611 / 950 72 73

mail:   info@liftconsulting.de

web:   www.liftconsulting.de

Der Verfasser, Reinhard Muth, gründete 1997 die LiftConsulting Gesellschaft für Aufzugs- und Fördertechnik mbH in Wiesbaden.

Immer neue Vorschriften und gesetzliche Forderungen für Aufzugsanlagen! Die Nachfrage nach technisch qualifizierter Unterstützung steigt stetig.

Deshalb sorgen mittlerweile noch 3 weitere hauptberufliche Mitarbeiter dafür, dass die Kunden bestmöglich betreut und beraten werden. Daneben stehen in Spitzenzeiten weitere bewährte, freiberufliche Mitarbeiter zur Verfügung.

Kategorien:Bau