Keine Satellitenschüssel: Kabelangebot reicht

1. Hörbeitrag

Anmoderation:
Eine Satellitenschüssel ist überflüssig, wenn im Kabel mehrere Programme in der Muttersprache eines ausländischen Mitbürgers zu empfangen sind. Mit dieser Entscheidung schmetterte das Oberlandesgericht Celle den entsprechenden Wunsch eines Wohnungseigentümers aus der Türkei ab.

Den Hörbeitrag zum downloaden finden Sie hier: Kabelangebot.zip

2. Der Presseservice dazu:

Berlin (DAV). Das Kabelangebot ist für einen ausländischen Mitbürger ausreichend, wenn er so Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftslandes erhält. Die Anbringung einer Satellitenschüssel muss von der Eigentümerversammlung nicht genehmigt werden, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Juli 2006 mit (Aktenzeichen – 4 W 89/06 -).

Ein türkischstämmiger Mann installierte in der Loggia seiner Eigentumswohnung eine Satellitenantenne. Er wollte damit spezielle Nachrichtensender in türkischer Sprache empfangen. Doch die Wohnungseigentümerversammlung funkte ihm dazwischen. Jahre zuvor hatte die Versammlung beschlossen, dass an den Gebäuden angebrachte und nicht genehmigte Sat- Antennen zu entfernen seien. Letzten Endes wurde dem Mann sogar durch Gerichtsbeschluss aufgegeben die Schüssel abzumontieren. Ein Antrag auf Genehmigung einer Antenne auf dem Dach des Hauses lehnte die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder in der nächsten Versammlung ab. Der Informationssüchtige zog vor Gericht, um eine Erlaubnis für die Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach zu erreichen.

Die Richter erlaubten ihm die Antenne nicht. Betont wurde dagegen das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eigenverantwortliche Regelung der das Haus betreffenden Angelegenheiten. Aus dem Umstand, dass einige Stimmberechtigte sogar für die Erlaubnis der Antenne auf dem Dach gestimmt hatten schloss das Gericht, dass von einer immer geltenden Ablehnung eines Antrags auf Erlaubnis einer Sat-Antenne in der Loggia nicht ausgegangen werden könne. Die Richter gaben ihm noch mit auf den Weg, dass es nach allgemeiner Ansicht ausreiche, wenn jemand Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftslandes habe. Und dies sei auch durch Kabel gewährleistet.

Eine gute anwaltliche Beratung hätte dem Mann hier die Kosten für die Gerichtsverfahren sparen können. Spezialisten benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 € pro Minute), oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Quelle: Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
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10179 Berlin
01805/181805 (12 Cent pro Min)
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