Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Erklärt sich der Mieter auf Nachfrage zur Durchführung von Reparaturen einmal bereit, so muss er diese auch vornehmen. Und dies unabhängig davon, ob er ursprünglich verpflichtet war. Die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin warnt vor den Folgen von derartig voreiligen Aussprüchen mit Hinweis auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 6. April 2006 ( AZ – 8 U 99/05 – ).