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Eine Information der Firma ISTA Muster Energieausweis gemaeß EnEV (2,5 MB, Januar 2007) Häufig gestelle Fragen zum Energieausweis (1 MB, Januar 2007) |
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Übergangsfristen Um den Energieausweis hatten Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lange gefeilscht. Am 17. November haben sie ihren abgestimmten Vorschlag für Gebäude in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Für Neubauten schon seit Jahren Pflicht, sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2008 auch für Gebäude bis Baujahr 1965 bindend. Bei jüngeren Gebäuden ist der 1. Juli 2008 Stichtag, bei Nichtwohngebäuden ist es der 1. Januar 2009. Jeder potenzielle Mieter oder Käufer hat von da an das Recht auf Einsichtnahme in einen gültigen Energieausweis. Dies gilt ebenfalls für die Verpachtung oder das Leasen von Wohnungen. |
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Zur Entzerrung der hohen Anfangsnachfrage wurden Übergangsfristen festgelegt | |||||||||||||||||
Zweck des Energieausweises Der Energieausweis zeigt an, ob ein Gebäude für die Heizung wenig oder viel Primärenergie braucht, informiert über den Zustand des Gebäudes, den Öl- oder Gasverbrauch und die Wärmedämmung. Das Dokument informiert die Verbraucher darüber wo Einsparpotenziale liegen, ermöglicht einen Vergleich des energetischen Zustands von Wohnungen und Büros und soll Anreize für Sanierungen liefern. Soweit die politische Erwartungshaltung. |
Bedarfs oder Verbrauchsausweis? Zwei Varianten existieren: Der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis. Im teureren Bedarfsausweis werden Gebäudehülle und verarbeitete Materialien analysiert sowie das Heizungssystem begutachtet. Somit wird der gesamte Wärmeverlust des Gebäudes ermittelt. Aufwand, der seinen Preis hat. Je nach Gebäudeart und der Mitwirkung des Eigentümers wird der Bedarfsausweis 300 bis 1.000 Euro kosten. Der Verbrauchsausweis hingegen stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Hier wird der Energieverbrauch auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre ermittelt. Nachteile: Der gemessene Verbrauch wird vom Mieterverhalten beeinflusst, außerdem werden eventuell vorhandene energetische Schwachstellen des Gebäudes nicht aufgezeigt. Was kommt für Sie in Frage? In allen anderen Fällen, für jüngere Wohnhäuser und solche mit mehr als vier Wohnungen, Geschäftshäuser und Bürogebäude, ist es ausreichend, einen Verbrauchsausweis zu erstellen. Ab dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (erwartet ab Juli 2007) bis zur verpflichtenden Einführung wurde eine Wahlfreiheit eingeräumt, so dass auch Eigentümer kleinerer Objekte einen verbrauchsorientierten Ausweis erhalten können. Kompetenz durch Erfahrung Wir werden beide Varianten anbieten Quelle: ISTA |
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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