Energiepass kommt, aber später: Ab 1. Juli 2008 wird Ausweis bei Verkauf und Vermietung Pflicht

Die Bundesregierung stimmte gestern (27.6.2007) den vom Bundesrat gewünschten Änderungen bei der Einführung des Energieausweises zu. Der Energieausweis ist damit endgültig beschlossen. Er wird aber nicht – wie ursprünglich geplant – ab Anfang Januar kommenden Jahres, sondern ab 1. Juli stufenweise eingeführt.

Seit 2002 werden Energieausweise bereits bei Neubauten, sowie bei der Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ausgestellt. Der Pass zeigt den Energiebedarf auf einer rot-grünen Skala.

Der Ausweis für gebrauchte Gebäude wird in zwei Varianten angeboten: als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Letzterer gilt als aussagekräftiger, bei der Erstellung aber auch als aufwändiger und somit teurer. Der Verbrauchspass soll pro Gebäude etwa 100 Euro kosten, der Bedarfspass soll bei etwa 500 Euro liegen und kann – je nach Gebäudealter und -größe teurer sein. Die Pässe sind jeweils zehn Jahre gültig. Ab Juli kommenden Jahres müssen bei Verkauf oder Vermietung Gebäudeenergiepässe vorliegen; sie können nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Bis 1. Oktober 2008 herrscht zudem Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweis-Varianten, dann können für alle Gebäude sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise angefertigt werden. Danach müssen für ältere und unsanierte Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden und aus ein bis vier Wohneinheiten bestehen, Bedarfspässe erstellt werden. Für alle anderen Wohngebäude bleibt es bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Nichtwohngebäude müssen ab Januar 2009 einen Bedarfspass haben.

Derzeit gibt es bundesweit etwa 19.000 Personen, die jeweils beide Ausweisarten ausstellen dürfen. Sie können auf der Website dena.de recherchiert werden.

Der Bundesrat hatte den Plänen der Regierung am 8. Juni mit kleinen Änderungen zugestimmt. Wegen der Korrekturen musste sich das Kabinett erneut damit befassen. Die neue Energieeinsparverordnung, die diesen Ausweis umfasst, wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erhält dann Gesetzeskraft.

Der Ausweis sollte ursprünglich 2006 eingeführt werden. Aber vorgezogene Bundestagswahl und neue Bundesregierung sorgten dafür, dass der Pass erst einmal von der Tagesordnung verschwand und die Regierung sich erst seit Ende vergangenen Jahres damit befasste.
Quelle:
http://www.ivd-west.net