Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Seit 1. Juli 2007 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft. Mussten bislang Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen, so reicht für Beschlüsse über modernisierende Instandsetzungen künftig die einfache Mehrheit. Somit kann das Veto eines Einzelnen keine wichtigen Entscheidungen über Modernisierungsmaßnahmen mehr blockieren.
Wollen die Eigentümer ihre gemeinschaftliche Wohnanlage dem Stand der Technik anpassen, beispielsweise durch den Einbau einer energiesparenden Heizung oder eines Aufzugs, ist dazu ab sofort nur noch eine Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer notwendig. Diese müssen allerdings zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile halten.
Musste bisher jeder einzelne Miteigentümer gegenüber Außenstehenden in voller Höhe haften, etwa wenn die Energiekostenrechnung von anderen Miteigentümern nicht bezahlt wurde, so haften Wohnungseigentümer jetzt nur noch in Höhe ihres Eigentumsanteils. Beträgt zum Beispiel der Miteigentumsanteil 10/100, so haftet der Eigentümer dem Außenstehenden bei einer Rechnung von 10.000 Euro nur für 1.000 Euro.
Zudem können Wohnungseigentümer künftig mit Mehrheit über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden.
Quelle: https://www.quelle-bausparkasse.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.