Wer bezahlt den Kammerjäger?

Wer bezahlt den Kammerjäger?
Mäuse, Motten oder Schaben können unangenehme Mitbewohner sein und großen Schaden verursachen. Das kann zu Ärger führen, wenn Mieter und Vermieter streiten, wer für die Kosten aufkommen muss.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für kleinere, regelmäßig stattfindende Maßnahmen gegen Ungeziefer können im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden, erläutert Christa Wülfrath vom Mieterbund Wiesbaden. Der Mieter muss diese dann mit den anderen Nebenkosten zahlen. "Dabei kann es sich aber nur um einen geringfügigen Aufwand handeln, wie zum Beispiel die Kosten für ein Insektenspray", so Wülfrath. Kosten für einmalige Aktionen können dagegen nicht auf die Mieter umgelegt werden, stellt die Mietrechtsexpertin klar. Tritt also eine Ratten- oder Mäuseplage auf, oder müssen Ameisen, Schaben oder ein Wespennest entfernt werden, wird für deren Bekämpfung der Vermieter zur Kasse gebeten. Wann muss der Mieter zahlen?

Anders sieht die Sache aus, wenn der Mieter für das Ungeziefer verantwortlich ist – dann muss der Mieter sich auch auf eigene Kosten um die Beseitigung kümmern. Das muss ihm der Vermieter aber im Konfliktfall nachweisen können, erklärt Christa Wülfrath. Kann dagegen nicht festgestellt werden, wer Schuld hat, muss der Vermieter auch hier für die Kosten in die Bresche springen.

So erging es einem Vermieter, dessen Mieter mit einer hartnäckigen Mottenplage in der Wohnung zu kämpfen hatte und der daraufhin die Miete um 25 Prozent kürzte. Das wollte sich der Vermieter nicht bieten lassen und zog vor Gericht. Da sich aber die Ursache für das massenhafte Auftreten der Tiere nicht klären ließ, war letztlich der Vermieter als Eigentümer verantwortlich. Er müsse die Mietminderung hinnehmen, urteilte das Gericht (Amtsgericht Bremen, Aktenzeichen 25 C 0118/01). Erst den Vermieter kontaktieren

Allerdings hätte der Mieter nicht auf eigene Faust einen Kammerjäger bestellen dürfen – das hätte er zunächst mit dem Vermieter abklären müssen. Ein Ratschlag, den auch Rainer Gsell gibt. Er ist Präsident des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbandes und erstellt als Sachverständiger Gutachten für Gerichtsverfahren, mit denen die Ursachen für Schädlingsbefall geklärt werden. Seine und die Hilfe seiner Kollegen ist gefragt, wenn Vermieter und Mieter sich gegenseitig die Schuld an der Tierplage in die Schuhe schieben und sich wegen der Kostenübernahme streiten.

Privatgutachten statt Gerichtsverfahren

Sie kommen aber auch zum Einsatz, wenn man die Sache ohne ein Gerichtsverfahren klären will. Dann kann man bei Sachverständigen wie Rainer Gsell ein privates Gutachten in Auftrag geben.

Adressen von Gutachtern erfährt man bei den Industrie- und Handelskammern. Die Gutachterkosten werden nach Stundensätzen berechnet, die auch von den Industrie- und Handelskammern festgelegt werden. Als Untergrenze für ein Gutachten gilt laut Rainer Gsell der Betrag von rund 500 Euro. "Nach oben gibt es aber keine Grenzen, Holzschutzgutachten können zum Beispiel mehrere tausend Euro kosten", so der Sachverständige.

Immer einen Profi beauftragen

Zur Schädlingsbekämpfung empfiehlt Gsell – nach Rücksprache mit dem Vermieter – auf jeden Fall einen Profi zu beauftragen. "Viele Menschen versuchen mit unangemessenen Mitteln sich selbst zu helfen. Der Profi dagegen stimmt die Maßnahmen auf den Schädling ab", so Gsell. Auch die Scham, für unsauber gehalten zu werden, hält der Fachmann für überflüssig. "Die meisten Schädlingsprobleme haben nichts mit Sauberkeit zu tun. Die häufigste Ursache", sagt Gsell, "ist die Einschleppung. Wenn zum Beispiel jemand aus einem Hotel ohne es zu merken Bettwanzen mitbringt, oder wenn sich im Rolladenkasten Wespen einnisten, können weder Mieter noch Vermieter etwas dafür."

Wie hoch die Kosten für die Schädlingsbekämpfung sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Zu Buche schlagen auf jeden Fall die An- und Abfahrtkosten, der Personaleinsatz und das Material. Bei manchen Schädlingen werden allerdings auch Pauschalen vereinbart, die regional unterschiedlich ausfallen. Zu rechnen ist mit etwa 80 bis 150 Euro – im Einzelfall aber auch mit höheren Beträgen. "Ist etwa der Einsatz eines Hubwagens nötig, um an das Wespennest zu kommen", so Gsell, "muss man auf jeden Fall mit mehr rechnen."

Quelle: ARD.de