Parabolantenne und Eigentumswohnung


Da es sich bei der Errichtung einer Parabolantenne unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz um eine bauliche Veränderung handelt, erfordert dies grundsätzlich einen einstimmigen Beschluss aller Wohnungseigentümer. Ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft kann anschließend auf Antrag gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden.
OLG Celle 10.7.2006, Az: 4 W 89/06
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