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Jeder Eigentümer einer Wohnung vertraut darauf, dass die von ihm überwiesenen Hausgelder (für Strom, Gas und Wasser) von der Verwaltung korrekt an die zuständigen Versorger weiter gegeben werden. Was aber, wenn das nicht geschehen ist? Wenn ein untreuer Verwalter die zum Teil erheblichen Summen auf kriminelle Weise zweckentfremdet hat? Diese Fragen mussten nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor Gericht geklärt werden. Ein Versorger forderte von einer Eigentümergemeinschaft Nachzahlungen für einen Zeitraum von gut drei Jahren. Die Betroffenen wehrten sich damit, dass der Kläger selbst zu leichtsinnig gewesen, von den Umtrieben des Verwalters gewusst und keine Konsequenzen daraus gezogen habe. Doch der zuständige Richter sah das nicht so. "Den richtigen Hausverwalter zu finden ist ein Problem der Wohnungseigentümergemeinschaft", stellte er im Urteil fest. Handle der Beauftragte illegal, dann falle das nicht in den Risikobereich des Energieversorgers. Die Konsequenz: Die Eigentümer mussten das Hausgeld schweren Herzens zum Teil zweimal bezahlen.
(Landgericht München, Aktenzeichen 26 O 13359/06)
(Quelle: LBS)
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