Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
oder
Mietfläche im Mietvertrag zu niedrig: Darf der Vermieter in der Mieterhöhung
die tatsächlich vorhandene, höhere Fläche ansetzen?
Was ist geschehen?
Es geht um eine 4-Zimmer-Wohnung. Im Mietvertrag heißt es:
Wohnfläche: 121,49 m². Tatsächlich beträgt die Wohnfläche aber 131,80 m². Diese
höhere Wohnfläche legt der Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen zugrunde.
Der Mieter protestiert: Die im Mietvertrag genannte Wohnungsgröße sei maßgeblich.
Die Mieterhöhung müsse also niedriger ausfallen. Es kommt zum Rechtsstreit.
Was sagt der BGH? Das Gericht stellt sich auf die Seite des Mieters. Die tatsächliche
Wohnfläche kann für das Mieterhöhungsverlangen nur dann maßgebend sein,
wenn sie die im Mietvertrag angegebene Fläche um mehr als 10% unter- oder überschreitet.
Bei einer so erheblichen Abweichung muss sich der gutgläubige Vermieter
nicht auf Dauer an seinem Irrtum über die Wohnungsgröße festhalten lassen. Zwar
ist die zutreffende Ermittlung der Wohnfläche grundsätzlich Sache des Vermieters,
so dass ihn auch das Risiko einer falschen Wohnflächenangabe im Mietvertrag trifft.
Der Vermieter soll einen schwerwiegenden Fehler aber bei der Mieterhöhung berichtigen
dürfen. Es bleibt dann dem Mieter überlassen, ob er sich die jetzt teurere Wohnung
weiter leisten kann und will, oder ob er kündigt.
Im vorliegenden Fall betrug die Abweichung aber nicht 10%, sondern nur 8%. In einem
solchen Fall bleibt der Vermieter an die vereinbarte Wohnfläche gebunden.
(BGH, U. v. 23.5.2007 VIII ZR 138/06)
Was sagt Ihr Anwalt?
Es gibt zahlreiche Wege, einen Wohnflächen-Streit von vorneherein
zu verhindern:
1. Der Vermieter gibt im Mietvertrag gar keine Wohnfläche an. Das ist risikolos, aber
in der Praxis nur schwer durchzusetzen.
2. Der Vermieter lässt die Wohnung vor Vertragsschluss vermessen. Auch dieser
Weg birgt kein Risiko, ist aber aufwendig und teuer.
3. Der Mietvertrag enthält die ausdrückliche Einschränkung, dass die genannte Fläche
nur eine Schätzung ist oder allein der Kennzeichnung des Mietobjekts dient.
Eine solche Klausel wäre aber nur wirksam, wenn sie individuell vereinbart wird.
Im Formularvertrag wäre sie höchstwahrscheinlich unwirksam.
4. Der Mietvertrag nennt nur eine vorläufige Flächenangabe, die bei der nächsten
Betriebskostenabrechnung oder Mieterhöhung konkretisiert werden soll. Diese
Lösung eignet sich für Wohnungen, die noch im Bau sind.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.