Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt: ein Fall für den Staatsanwalt!

oder

Kaution: Macht sich der Vermieter strafbar, wenn er die Kaution nicht
auf einem separaten Konto anlegt?

Was ist geschehen? Die Mieterin überweist im Juli 2000 vertragsgemäß eine Barkaution
von 1.400 DM auf das Girokonto der Vermieterin. Diese hebt acht Tage später
1.000 DM ab und zahlt den Betrag auf ihr eigenes Sparkonto ein. Das Mietverhältnis
endet sechs Jahre später. Trotz mehrmaliger Aufforderung zahlt die Vermieterin die
Kaution nicht zurück. Die Mieterin stellt Strafanzeige wegen Untreue. Die Staatsanwaltschaft
stellt das Verfahren ein. Untreue liege nicht vor. Jedenfalls sei aber die
fünfjährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen. Die Mieterin legt Beschwerde ein.
Was sagt das Gericht? Das OLG Zweibrücken verpflichtet die Staatsanwaltschaft,
Anklage zu erheben! Die Frage, ob strafbare Untreue vorliegt, wenn der Vermieter
die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt – etwa auf einem treuhänderischen Kautionskonto -, ist in Rechtsprechung und Literatur nämlich umstritten. In einem solchen Fall darf der Staatsanwalt nicht einfach selbst entscheiden, welche Ansicht er für richtig hält. Vielmehr muss er Anklage erheben und so dem Strafgericht die Entscheidung überlassen, welcher Meinung es sich anschließt.
Wenn Untreue vorläge, wäre sie auch noch nicht verjährt. Die 5-jährige Verjährungsfrist
beginnt mit Vollendung der Straftat. Zwar ist die Straftat schon abgeschlossen,
wenn der Verwalter die Kaution auf das falsche Konto zahlt (Grund: Es reicht eine
Vermögensgefährdung). Die Verjährungsfrist beginnt aber erst, wenn die Höhe des
Vermögensschadens feststeht, also welche Zinsen gutzuschreiben sind oder welche
Abzüge für Schönheitsreparaturen Abzuziehen sind (OLG Zweibrücken, Beschl. v.
8.3.2007 – 1 Ws 47/07)

Was sagt Ihr Anwalt? Aus Sicht der Mieter ist dieses Urteil sehr zu begrüßen. Der Mieter
wird oft erst bei Beendigung des – meist langjährigen – Mietverhältnisses feststellen,
dass seine Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt wurde. Wäre die Tat zu diesem
Zeitpunkt regelmäßig schon verjährt, würden die Vermieter für die Veruntreuung
praktisch nie bestraft. Für die Vermieter und Verwalter eine Warnung: Falsch angelegte
Gelder sind ein Fall für den Staatsanwalt!

Quelle: www.rechtsanwaelte-sindelfingen.de