Bis zu 120 € für jeden Mahnbescheid als Kostenpauschale für den Verwalter!

 

Wenn Sie als Verwalter Hausgeldrückstände auch selbst per Mahnbescheid geltend machen, können Sie dafür eine Kostenpauschale von 120 € geltend machen. Wenn dies im Verwaltervertrag mit der Eigentümergemeinschaft vereinbart ist, muss die Gemeinschaft zunächst zahlen und kann dann den säumigen Hausgeldschuldner in Anspruch nehmen.