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Durch die Europäische Trinkwasserverordnung (TVO), deren Geltungsbereich sich auf das gesamte Leitungsnetz und die Hausinstallation erstreckt, ist ein großer Personenkreis in die Verantwortung für die Trinkwasserqualität genommen worden. Gelangen Schadstoffe im Hausleitungssystem eines Mietshauses in das Trinkwasser, so haftet der Vermieter. Es ist nämlich seine Aufgabe, die Trinkwasserqualität in Haus- leitungssystem zu gewährleisten. Für die Überwachung der Trinkwasserqualität innerhalb der Haus- installation ist der jeweilige Hausbesitzer verantwortlich, der anderen (Mietern etc.) nur Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen darf. Trinkwasser ist am Wasserhahn aller Verbraucher zu überwachen, so daß Mieter ihre Wasserqualität auf Wunsch vom Gesundheitsamt kontrollieren lassen können.
Sollte es zu Beanstandungen kommen, so kann es zu Bußgeldern sowie der Auflage, die Ursache unverzüglich zu beseitigen, kommen. Für den Fall, daß es zu Krankheiten auf Grund einer Trinkwasserverschmutzung gekommen sein sollte, drohen Freiheitsstrafen für Hauseigentümer. Dies ergibt sich aus § 64 (1) Bundesseuchenschutzgesetz: "Wer als Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Wasser als Trinkwasser (…) abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, das den Anforderungen (…) nicht entspricht, haftet mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder wird mit Geldstrafe bestraft.".
Quelle: http://www.anwaltonline.com
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