Umwandlungsrecht von Betriebskostenpauschale in Vorauszahlung – überraschende Klausel?

Es handelt sich nicht um eine überraschende Klausel, wenn der Vermieter sich mietvertraglich das Recht vorbehalten hat, die gezahlte Betriebskostenpauschale in eine Voraus- zahlung umzuwandeln. Sowohl die Vorauszahlung als auch die Pauschale sind gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, so daß es nicht ungewöhnlich ist, wenn sich der Vermieter ein Wahlrecht vorbehält.

LG Berlin, 12.3.2007 – Az: 67 S 337/06

Quelle: http://www.anwaltonline.com