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In einem Beschluss vom 10.4.2008 hat das Landgericht Hamburg in zweiter Instanz den Versuch einer Vermieterin zurückgewiesen, ihrem Mieter Heizkostenverteiler mit Funktechnik aufzudrängen (Aktenzeichen: 334 S 1/08). Die Wohnung in der Straße Falkenried ist bereits mit elektronischen Heizkostenverteilern ausgestattet.
Die Vermieterin blieb die Begründung für ihre Behauptung schuldig, dass die neuen Geräte genauer messen würden. Die Richter entschieden deshalb, der Mieter müsse den Austausch allenfalls dann dulden, wenn die Vermieterin ihn von den Mehrkosten freihalte, die durch die neuen Geräte anfallen. Dies hatte die Vermieterin jedoch nicht angeboten.
Der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Dr. Eckard Pahlke, begrüßte die Entscheidung: "Der Beschluss erteilt allen Vermietern eine Absage, die sich die Verwaltung ihres Eigentums erleichtern wollen, ohne auf die den Mietern entstehenden Mehrkosten zu achten. Das sollte auch eine Warnung für die Messdienstfirmen sein, die versuchen, ihre neuen und teureren Produkte ohne Rücksicht auf die Mieter am Markt durchzusetzen!"
Hintergrund-Info: Heizkostenverteiler sind für die verbrauchsabhängige Umlegung der Heizkosten in zentral beheizten Häusern erforderlich. Elektronische Heizkostenverteiler werden seit einiger Zeit auch mit Funksendern angeboten, die die erfassten Verbrauchswerte regelmäßig an eine im Haus, z.B. im Treppenhaus, befindliche Zentralstation senden. Dort können sie für die jährliche Heizkostenabrechnung vom Ableser ausgelesen werden, ohne dass er die Wohnungen betreten muss. Die Kosten der Ablesung sind dadurch zwar geringer, die Anschaffung oder Miete der Funk-Erfassungsgeräte sind hingegen teurer. Per saldo ist die Kostenbelastung für den Mieter höher. Hierauf bezieht sich der Hinweis des Landgerichts, die Vermieterin müsste den Mieter von Mehrkosten freihalten.
Quelle: www.mieterverein-hamburg.de
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