Kosten eines Notdienstes stellen keine Betriebskosten dar

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 21.02.2018 – 215 C 311/17 – Notdienstpauschalen sind als nicht umlagefähige Verwaltungskosten zu qualifizieren Die Kosten eines Notdienstes, der außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung Notfälle entgegennimmt und bearbeitet, sind nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegbar. Denn es handelt sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Nebenkostenabrechnung für […]