Nicht mehr geeichte Zähler. Nichtberücksichtigung von Vorauszahlungen
Ist die Eichfrist der Zähler abgelaufen, sind die abgelesenen Werte nicht gänzlich unverwertbar. Ihre Richtigkeit muss überprüft werden; dann können sie der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Es gilt also im Wohnungseigentumsrecht künftig dasselbe wie bisher schon im Mietrecht. Enthält die Jahresabrechnung zu Unrecht weniger Vorauszahlungen, als wirklich geleistet wurden, muss deshalb niemand die Abrechnung […]
Nicht mehr geeichte Zähler. Nichtberücksichtigung von Vorauszahlungen
Ist die Eichfrist der Zähler abgelaufen, sind die abgelesenen Werte nicht gänzlich unverwertbar. Ihre Richtigkeit muss überprüft werden; dann können sie der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Es gilt also im Wohnungseigentumsrecht künftig dasselbe wie bisher schon im Mietrecht. Enthält die Jahresabrechnung zu Unrecht weniger Vorauszahlungen, als wirklich geleistet wurden, muss deshalb niemand die Abrechnung […]
Bundesgerichtshof: Folgen einer Nicht-Einladung eines Wohnungseigentümers
Wer – warum auch immer – nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen worden ist, hat ein Problem. Es wurden – wahrscheinlich – Beschlüsse gefasst, aber er hat davon – möglicherweise – keine Kenntnis. Trotzdem ist er genötigt, Beschlüsse, mit denen er nicht einverstanden ist, während der Monatsfrist des § 46 WEG anzufechten. Der BGH hat nämlich jetzt […]
Bundesgerichtshof: Folgen einer Nicht-Einladung eines Wohnungseigentümers
Wer – warum auch immer – nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen worden ist, hat ein Problem. Es wurden – wahrscheinlich – Beschlüsse gefasst, aber er hat davon – möglicherweise – keine Kenntnis. Trotzdem ist er genötigt, Beschlüsse, mit denen er nicht einverstanden ist, während der Monatsfrist des § 46 WEG anzufechten. Der BGH hat nämlich jetzt […]
Bundesgerichtshof: Widerruf der Stimmabgabe?
Wer sein Votum zu einem Beschluss bereits abgegeben hat, kann das nicht wieder rückgängig machen. Das gilt für Abstimmungen mit Stimmzetteln ebenso wie für das schlichte Handaufheben. Für die Abstimmung im (schriftlichen) Umlaufverfahren gilt allerdings weiterhin: Solange der Umlauf nicht abgeschlossen ist, kann jeder sein Votum ändern. Das ist nicht stimmig. Im übrigen ist […]