BGH: Zustimmung des Verwalters bleibt gültig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Zustimmung eines Verwalters zum Verkauf des Wohnungseigentums auch über das Ende der Bestellung als Verwalter hinaus gültig bleibt (Az. V ZB 2/12). In dem Beschluss vom 11. Oktober dieses Jahres war der Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt erst drei Monate nach Ende der Bestellung als Verwalter […]