Ein alter Zankapfel – Treppenputzen, Schneefegen und Co.:

Jeder Verwalter kennt die ewigen Diskussionen um Frequenz und Qualität der Treppenhausreinigung, das Herausstellen der Mülltonnen, das Schnee- und Eisfegen im Winter. Um hier einmal grundsätzliche Abhilfe zu schaffen, versuchen viele Wohnungseigentümer und Verwalter, entsprechende Regelungen zu beschließen. Im entschiedenen Fall nahm man entsprechende Regelungen in die Hausordnung auf.

Besuch in der eigenen Wohnung

Der Vermieter muß es dulden, daß sein Mieter Besucher hat. Es ist nicht Sache des Vermieters, darüber zu entscheiden, wer den Mieter besucht, sofern nicht die Belange des Vermieters oder der Mitbewohner beeinträchtigt werden. Bestehen also Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden, so müssen diese nicht geduldet werden. Besucher dürfen jederzeit empfangen werden – […]

Kostenlose Muster-Arbeitsverträge

Die folgenden Muster–Arbeitsverträge können Sie kostenlos verwenden. Sie können die Muster beliebig verändern und an Ihre speziellen Bedürfnisse anpassen. Kostenlose Muster–Arbeitsverträge   www.kluge-recht.de/muster–arbeitsvertraege.php – Im Cache

Wohnraummietrecht: Fahrstuhlkosten nicht auf Alle umlegbar

   Wird der Wohnraummieter im Mietvertrag formularvertraglich verpflichtet, im Rahmen der Betriebskosten anteilig Fahrstuhlkosten zu tragen, so ist diese Vereinbarung unwirksam, wenn der Mieter seine Wohnung mit dem Aufzug nicht erreichen kann. Im aktuell vom BGH entschiedenen Fall befand sich der Aufzug im Vorderhaus.

Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen: Nur gegen Sonderhonorar?

  Der WEG-Verwalter muss bei Erstellung einer Jahresabrechnung die Aufstellung der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen nicht ohne Zusatzhonorar gesondert ausweisen.   Hintergrund haushaltsnahe Dienstleistungen: Wohnungseigentümer können ab dem Veranlagungszeitraum 2006 in ihren Steuererklärungen haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen nach § 35a EStG auch dann steuermindernd absetzen, wenn die Aufträge von der Wohnungseigentümergemeinschaft vergeben wurden.

Jenseits der Stille: Wo Kinder lärmen dürfen

Ihr Haus steht direkt neben einem Kindergarten, einem Spiel- oder Bolzplatz? Na dann sind Sie ja vielleicht beim Thema Kinderlärm ein „gebranntes Kind“! Neuerdings müssen Sie sogar noch etwas toleranter sein als bisher, denn seit dem 28.07.2011 hat der Gesetzgeber das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert. Was das für Sie bedeutet: Quelle: www.meineimmobilie.de