Rauchen in der Eigentümerversammlung

Rauchen in einer Eigentümerversammlung ist für viele Beteiligte eine erhebliche Belästigung. Das Passivrauchen ist darüber hinaus nach zwischenzeitlich herrschender wissenschaftlicher Überzeugung in geschlossenen Räumen als gesundheitsgefährdend einzustufen. Für Asthmakranke ist die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung in verrauchten Räumen defacto unmöglich. Der Antrag eines Miteigentümers in einer Eigentümerversammlung ein Rauchverbot auszusprechen, ist ein Geschäftsordnungsantrag der ohne […]