Nicht nur Ziervögel und Zierfische sind zustimmungsfrei!
Die Regelung in einem Mietvertrag, wonach "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen,…der Zustimmung des Vermieters" bedarf, ist nach Auffassung des BGH gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Der Mieter, der den Vermieter auf Zustimmung zur Haltung von 2 Katzen gebeten hatte, werde dadurch unangemessen benachteiligt. Denn die Ausnahme […]