Nochmals: Bei Zahlungsrückstand eines Eigentümers kann Wasser Strom und Wärme eingestellt werden
Gerät ein Wohnungseigentümer mit seinen Zahlungen erheblich in Rückstand, so kann die Zulieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie eingestellt werden. Mit einem entsprechenden Beschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft werden keine Rechte des Eigentümers verletzt, da die Gemeinschaft es nicht hinnehmen muss, dass ein Teil der Bewirtschaftungskosten auf ungewisse Zeit getragen wird.OLG Frankfurt/Main 21.2.2006, Az: 20 W […]
Darf ich einen Mieter einfach ablehnen?
Nachdem ein Mieter auszog, muss ich eine Wohnung neu vermieten. Nun habe ich gehört, dass ich da wegen des neuen Anti-Diskriminierungsgesetzes vorsichtig sein muss, damit ich nicht verklagt werden kann. Das kann ich mir gar nicht vorstellen. !Doch, das ist tatsächlich so. Sie sollten ein paar Regeln beachten, die durch das im Sommer 2006 in […]