Rechte und Pflichten des Verwalters von gemeinschaftlichem Eigentum
Die (Selbst-) Herrlichkeit des WEG-Verwalters Rechte und Pflichten des Verwalters von gemeinschaftlichem Eigentum Referat im Rahmen der Bezirksversammlungen des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V. am 04.10.2004, 05.10.2004, 11.10.2004 bzw. 12.10.2004. von Assessor Christian Biemann Häufig gestellt Fragen: Wann hat der Verwalter eine Eigentümerversammlung einzuberufen? Mit welcher Frist und an welchem […]
Jahresabrechnung bei Wechsel des Verwalters
Grundsätzlich ist der vorzeitig aus seinem Amt ausgeschiedene Verwalter rechnungslegungspflichtig Es scheint sich die Rechtsmeinung festzuschreiben, dass ein Verwalter nach (wohl vorzeitiger) Amtsbeendigung gleich aus welchem Grund auch die nachwirkende Nebenpflicht besitzt selbst ohne ausdrücklichen Mehrheitsbeschluss gem. § 28 Abs. 4 und Abs. 5 WEG Rechnung zu legen bzw. einen zeitnahen Status zu […]
Hinweis Verwaltung bei Ablehnung notwendiger Instandhaltungen
Die Verwaltung weist auf folgendes hin: Verfällt ein Vorschlag zur Instandhaltung der Ablehnung, so haften die ablehnenden Miteigentümer den zustimmenden für alle Schäden und Wertminderungen, die aufgrund der Nichtdurchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen.
MELDUNG PERSONENZAHL (ORGA)
Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Als Stichtag für die Verteilung und Berechnung der Umlageschlüssel nach Personenzahl/Personenmonate wird hiermit jeweils der 1. Januar jeden Jahres für die Feststellung der Personenzahl/-monate festgelegt. Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, die verbindliche Personenzahl bis spätestens zum 1. Februar eines Jahres schriftlich an die Verwaltung (ggf. über […]
GERINGFÜGIGE INSTANDHALTUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN (ORGA)
TOP : GERINGFÜGIGE INSTANDHALTUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN (ORGA) Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird ermächtigt, alle notwendig werdenden Instandhaltungs-/ und Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen, wenn die dafür erforderlichen Aufwendungen im Einzelfall einen Betrag von etwa ……………….. nicht übersteigen und die der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel dies […]